Datenschutzgerechter Einsatz von Messenger-Diensten im Krankenhausbereich
Der Einsatz von Messenger-Diensten ist mittlerweile in allen Lebensbereichen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Krankenhäuser oder andere Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung bilden da keine Ausnahme. So ist die Nutzung von WhatsApp in der krankenhausinternen Kommunikation, aber auch einrichtungsübergreifend, keine Seltenheit.
Soweit dabei patientenbezogene Gesundheitsdaten ausgetauscht werden, wirft die Nutzung von WhatsApp in Krankenhäusern aus verschiedenen Gründen datenschutzrechtliche Fragen auf. Im Fokus der datenschutzrechtlichen Kritik stehen neben dem rechtlich problematischen Einsatz privater Endgeräte insbesondere das Auslesen der auf dem Endgerät gespeicherten Adressbücher, die Nutzung von nicht näher lokalisierbaren Cloud-Speichern als Back-up-Speicherort sowie die Gefahr, dass vertrauliche Inhalte aus der ärztlichen Kommunikation wie z.B. Röntgen- oder MRT-Bilder in die Mediathek des genutzten (privaten) Smartphones gelangen. Hinzu kommen noch berufsrechtliche Fragen z.B. hinsichtlich der Dokumentationspflicht, sofern therapierelevante Informationen über den Messenger ausgetauscht werden.
Angesichts der aufgezeigten Bedenken entwickelt der LfDI Rheinland-Pfalz derzeit gemeinsam mit dem niedersächsischen Landesbeauftragten in einer Arbeitsgruppe der Datenschutzkonferenz (DSK) federführend ein Papier, in dem die technischen Datenschutzanforderungen an Messenger-Dienste im Krankenhausbereich zusammengestellt werden. Dadurch soll die Entwicklung von Lösungen unterstützt werden, mit denen aus technischer Sicht ein datenschutzgerechter Betrieb überhaupt nur möglich ist.
Der im Kreis der Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmte Entwurf soll im Laufe des Jahres mit anderen Akteuren im Krankenhausbereich inhaltlich erörtert und wenn möglich konsolidiert werden. Ziel ist es, eine gemeinsam getragene Strategie bei der mobilen Messenger-Kommunikation im Krankenhausbereich zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Soweit dabei patientenbezogene Gesundheitsdaten ausgetauscht werden, wirft die Nutzung von WhatsApp in Krankenhäusern aus verschiedenen Gründen datenschutzrechtliche Fragen auf. Im Fokus der datenschutzrechtlichen Kritik stehen neben dem rechtlich problematischen Einsatz privater Endgeräte insbesondere das Auslesen der auf dem Endgerät gespeicherten Adressbücher, die Nutzung von nicht näher lokalisierbaren Cloud-Speichern als Back-up-Speicherort sowie die Gefahr, dass vertrauliche Inhalte aus der ärztlichen Kommunikation wie z.B. Röntgen- oder MRT-Bilder in die Mediathek des genutzten (privaten) Smartphones gelangen. Hinzu kommen noch berufsrechtliche Fragen z.B. hinsichtlich der Dokumentationspflicht, sofern therapierelevante Informationen über den Messenger ausgetauscht werden.
Angesichts der aufgezeigten Bedenken entwickelt der LfDI Rheinland-Pfalz derzeit gemeinsam mit dem niedersächsischen Landesbeauftragten in einer Arbeitsgruppe der Datenschutzkonferenz (DSK) federführend ein Papier, in dem die technischen Datenschutzanforderungen an Messenger-Dienste im Krankenhausbereich zusammengestellt werden. Dadurch soll die Entwicklung von Lösungen unterstützt werden, mit denen aus technischer Sicht ein datenschutzgerechter Betrieb überhaupt nur möglich ist.
Der im Kreis der Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmte Entwurf soll im Laufe des Jahres mit anderen Akteuren im Krankenhausbereich inhaltlich erörtert und wenn möglich konsolidiert werden. Ziel ist es, eine gemeinsam getragene Strategie bei der mobilen Messenger-Kommunikation im Krankenhausbereich zu erreichen.
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24.04.2019