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Datenschutz-Grundverordnung erfordert Nachbesserungen im Versorgungsalltag

Datenschutz spielt besonders in der Medizin, in der Behandlung von Patienten und im Umgang mit Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle. Um dieser wichtigen Aufgabe gerecht zu werden, sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die geltenden rechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Neue Regelungen kommen immer wieder hinzu. So wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die zum 25. Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist wirksam wird.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird künftig europaweit das Datenschutzrecht verbindlich und unmittelbar regeln. Derzeit bestehende nationale Regelungen bleiben nur dann anwendbar, wenn sie im Einklang mit der Grundverordnung sind. Aus diesem Grund werden derzeit die datenschutzrechtlichen Regelungen z.B. in Fachgesetzen an die Vorgaben der DS-GVO angepasst.  Im Bereich der Gesundheitsversorgung ändern sich daher die rechtlichen Bedingungen für die Verarbeitung von Patientendaten. So sind neben der DS-GVO auch das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifische Regelungen wie beispielsweise das Sozialgesetzbuch oder die Landeskrankenhausgesetze maßgeblich.

Über das Thema und die bevorstehenden Rechtsänderungen werden Sie im Laufe dieses Jahres durch verschiedene Aktivitäten der im Lande damit befassten Einrichtungen, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV), dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) sowie die Landespsychotherapeutenkammer und die anderen betroffenen Heilberufskammern, vorbereitet werden.

Hierzu gehören unter anderem wiederkehrende Artikel im Psychotherapeutenjournal und im Ärzteblatt, in denen einzelne Aspekte des künftigen Datenschutzrechts aufbereitet werden. Auch auf der Homepage und im Newsletter der LPK RLP wird das Thema Datenschutz nun verstärkt aufgegriffen. Wir möchten dabei ihre Aufmerksamkeit für den Datenschutz wecken und Sie dabei unterstützen, den neuen Rechtsrahmen in Ihrem Tätigkeitsbereich entsprechend umzusetzen. Vermutlich tun Sie schon eine ganze Menge, um beispielsweise patientenbezogene Daten zu schützen. Wir werden Ihnen zusätzliche Tipps und Hinweise geben, wie Sie Ihre Schutzmaßnahmen noch verbessern können und sollten.

Mit der Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt" bieten die KV und der LfDI zudem eine landesweite Veranstaltungsreihe zu den bevorstehenden Rechtsänderungen an. Die LPK RLP ist Kooperationspartner der Initiative. Bei den Veranstaltungen sollen einzelne für Sie bedeutsame Aspekte der DS-GVO erläutert und zugleich Raum für themenbezogene Diskussionen gegeben werden. Sowohl die Landesärztekammer als auch die Landespsychotherapeutenkammer unterstützen das Veranstaltungsangebot.

Die Auftaktveranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Trier am Mittwoch, den 18. April 2018, von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr, im Ärztehaus Trier, Balduinstr. 10-14, in Trier statt. (ACHTUNG! Diese Veranstaltung ist leider bereits ausgebucht!) Ein weiterer Themenschwerpunkt wird die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen sein, insbesondere der Umgang mit Gesundheits-Apps oder die Nutzung von WhatsApp im Bereich der Heilberufe.

Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier. Weitere Infos zur Veranstaltung und zur DS-GVO finden Sie im Internet unter www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de sowie auf allen Homepages der o.g. Einrichtungen.

Folge-Veranstaltungstermine sind bereits geplant: in Neustadt (29.08.2018), in Koblenz (12.09.2018) und in Mainz (24.10.2018) - jeweils von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr. (eb)

© Fotolia / Robert Kneschke

11.04.2018
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