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BPtK fordert, sprachliche Barrieren im Gesundheitswesen abzubauen

BPtK-News: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine neue Bundesregierung auf, Dolmetscher und Sprachmittler in psychotherapeutischen und ärztlichen Gesprächen zu finanzieren.

Mit dem Patienten zu sprechen, ist insbesondere bei der Behandlung psychischer Erkrankungen unverzichtbar. Damit Psychotherapie gelingen kann, müssen sich Patient und Psychotherapeut in einer Sprache austauschen können. Krankenkassen sind jedoch bisher nicht gesetzlich verpflichtet, Dolmetscher und Sprachmittler für die Behandlung fremdsprachiger Patienten zu bezahlen. Fehlende sprachliche Verständigung, aber auch kulturelle Unterschiede sowie Missverständnisse gefährden daher viel zu häufig eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung und Behandlung von Migranten. „Wenn Patient und Psychotherapeut nicht die gleiche Sprache sprechen, ist es unbedingt notwendig, auf interkulturell geschulte Dolmetscher oder Sprachmittler zurückgreifen zu können“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der Einsatz von Dolmetschern und Sprachmittlern ist auch bei der Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen notwendig. Der Anspruch auf eine Behandlung ohne unüberbrückbare sprachliche Hürden sollte unabhängig vom rechtlichen Status des Patienten bestehen. „Für eine gute Gesundheitsversorgung fremdsprachiger Patienten ist es nicht wichtig, ob sie erst vor Kurzem als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind oder aus anderen Gründen in Deutschland leben“, erklärt BPtK-Präsident Munz.

Die BPtK fordert deshalb, im SGB V zu regeln, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für qualifizierte Sprachmittlung übernimmt, wenn diese für eine angemessene Diagnostik, Aufklärung und Behandlung fremdsprachiger Patienten notwendig ist. Um eine angemessene Versorgung von Flüchtlingen sicherzustellen, die noch keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben, ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz notwendig.

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30.01.2018
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