BPtK begrüßt Reform der Psychotherapeutenausbildung
(BPtK-News) „Nach 15 Jahren Debatte hat die Bundesregierung einen wegweisenden Kompromiss gefunden“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. „Es sichert die Basis, dass psychisch kranke Menschen auch künftig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung bekommen.“
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchlaufen künftig ein Universitätsstudium, das sie mit einem Master abschließen. Das Studium qualifiziert praktisch und theoretisch so, dass danach eine Approbation erworben werden kann, die bundeseinheitliche Studieninhalte und -strukturen sicherstellt, unabhängig davon, ob die Absolventen später Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln wollen. Daran anschließend werden Psychotherapeuten wie andere Heilberufe ihre Weiterbildung absolvieren, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen und in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren. Anders als heute werden sie während ihrer stationären Weiterbildung ein Tarifgehalt beziehen können. „Dies ist ein großer Fortschritt gemessen an den prekären Verhältnissen, die während des Psychiatriejahres unserem Nachwuchs heute zugemutet werden“ stellt Dr. Munz fest.
„Ein erhebliches Defizit des Gesetzes konnten wir allerdings bisher nicht korrigieren“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die ambulante Weiterbildung ist nicht ausreichend finanziert.“ Psychotherapeuten sollen künftig mindestens 40 Prozent der Vergütungen für ihre ambulanten Leistungen während der Weiterbildung erhalten. „Das reicht jedoch nicht aus“, stellt Munz fest. „Damit lassen sich Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung und ein Gehalt wie im Krankenhaus nicht finanzieren.“
Verbesserungen konnten dagegen für die Übergangszeit erreicht werden, in der angehende Psychotherapeuten ihre bereits begonnene Ausbildung noch abschließen. Eine Praktikumsvergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat während des Psychiatriejahrs stellt sicher, dass sie diese Zeit nicht mehr ohne Einkommen bewältigen müssen. Außerdem konnte erreicht werden, dass Psychotherapeuten in Ausbildung mindestens 40 Prozent von der Vergütung der Ausbildungstherapie erhalten sollen. „Allerdings bleibt die Höhe des so erzielten Einkommens weiter unzureichend“, kritisiert Munz. „Wir hätten uns eine großzügigere finanzielle Förderung für die Psychotherapeutengeneration gewünscht, die mit Protesten wesentlich zur Reform beigetragen hat.“
Im Gesetz fand auch eine BPtK-Forderung keine Berücksichtigung, mit der insbesondere die Versorgung von jungen Erwachsenen und Menschen mit geistiger Behinderung durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verbessert werden sollte. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber diese Chance, Übergangsregelungen für die jetzt approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu schaffen, nicht genutzt hat“, so der BPtK-Präsident.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchlaufen künftig ein Universitätsstudium, das sie mit einem Master abschließen. Das Studium qualifiziert praktisch und theoretisch so, dass danach eine Approbation erworben werden kann, die bundeseinheitliche Studieninhalte und -strukturen sicherstellt, unabhängig davon, ob die Absolventen später Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln wollen. Daran anschließend werden Psychotherapeuten wie andere Heilberufe ihre Weiterbildung absolvieren, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen und in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren. Anders als heute werden sie während ihrer stationären Weiterbildung ein Tarifgehalt beziehen können. „Dies ist ein großer Fortschritt gemessen an den prekären Verhältnissen, die während des Psychiatriejahres unserem Nachwuchs heute zugemutet werden“ stellt Dr. Munz fest.
„Ein erhebliches Defizit des Gesetzes konnten wir allerdings bisher nicht korrigieren“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die ambulante Weiterbildung ist nicht ausreichend finanziert.“ Psychotherapeuten sollen künftig mindestens 40 Prozent der Vergütungen für ihre ambulanten Leistungen während der Weiterbildung erhalten. „Das reicht jedoch nicht aus“, stellt Munz fest. „Damit lassen sich Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung und ein Gehalt wie im Krankenhaus nicht finanzieren.“
Verbesserungen konnten dagegen für die Übergangszeit erreicht werden, in der angehende Psychotherapeuten ihre bereits begonnene Ausbildung noch abschließen. Eine Praktikumsvergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat während des Psychiatriejahrs stellt sicher, dass sie diese Zeit nicht mehr ohne Einkommen bewältigen müssen. Außerdem konnte erreicht werden, dass Psychotherapeuten in Ausbildung mindestens 40 Prozent von der Vergütung der Ausbildungstherapie erhalten sollen. „Allerdings bleibt die Höhe des so erzielten Einkommens weiter unzureichend“, kritisiert Munz. „Wir hätten uns eine großzügigere finanzielle Förderung für die Psychotherapeutengeneration gewünscht, die mit Protesten wesentlich zur Reform beigetragen hat.“
Im Gesetz fand auch eine BPtK-Forderung keine Berücksichtigung, mit der insbesondere die Versorgung von jungen Erwachsenen und Menschen mit geistiger Behinderung durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verbessert werden sollte. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber diese Chance, Übergangsregelungen für die jetzt approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu schaffen, nicht genutzt hat“, so der BPtK-Präsident.
25.09.2019