BPtK: Alles-oder-Nichts-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit überdenken
Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sollte die bisher geltende Alles-oder-Nichts-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit überdacht werden. Kranke Arbeitnehmer sollten auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können, also auch zu 25, 50 oder 75 Prozent. Dies würde der Realität, dass Menschen häufig nicht entweder uneingeschränkt gesund oder vollständig arbeitsunfähig sind, besser gerecht. „Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Die Arbeit kann auch hilfreich für eine Genesung sein. Was für den Patienten am besten ist, sollten Patient, Arzt oder Psychotherapeut flexibel entscheiden können.“
Psychische Erkrankungen führen oft zu besonders langen Fehlzeiten von über 30 Tagen. „Deshalb kann es insbesondere sinnvoll sein, trotz der Erkrankung mit Unterstützung des Psychotherapeuten ganz oder teilweise weiterzuarbeiten“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Die Arbeit bietet eine Tagesstruktur und hält soziale Kontakte aufrecht, was eine wichtige Stütze für psychisch kranke Menschen sein kann. Wer arbeitet, erlebt sich als nützlich und wertvoll, und Arbeit verhindert, dass sich Menschen zu sehr zurückziehen und sozial isolieren. Am Arbeitsplatz auftretende Belastungen und Anforderungen können dann in der Psychotherapie begleitend thematisiert und bearbeitet werden. Dies kann zu Erfolgserlebnissen führen und das Selbstwertgefühl stärken.
„Eine Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit sollte ausschließlich im Konsens zwischen Behandler und Patient erfolgen, freiwillig und ohne Druck“, fordert Munz. Um eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen zu vermeiden, sollte spätestens mit der elektronischen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eine Anonymisierung des Behandlers erfolgen, sodass nicht zu erkennen ist, wenn z. B. ein Psychiater oder künftig ein Psychotherapeut krankgeschrieben hat.
Psychotherapeuten können mit am besten beurteilen, ob ein Mensch psychisch krank ist und inwieweit er noch arbeiten kann oder sollte. Bis heute können Patienten jedoch nicht auf die Expertise von Psychotherapeuten bei Krankschreibungen zurückgreifen. Psychotherapeuten haben bisher nicht die Befugnis, einem Patienten seine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Dies ist bisher ausschließlich Ärzten vorbehalten. Die BPtK fordert deshalb mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, auch Psychotherapeuten die Befugnis zu geben, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke hat dem Radiosender SWR 1 ein Interview zu diesem Thema gegeben. Weitere Infos und den Link zum Interview finden Sie hier.
Psychische Erkrankungen führen oft zu besonders langen Fehlzeiten von über 30 Tagen. „Deshalb kann es insbesondere sinnvoll sein, trotz der Erkrankung mit Unterstützung des Psychotherapeuten ganz oder teilweise weiterzuarbeiten“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Die Arbeit bietet eine Tagesstruktur und hält soziale Kontakte aufrecht, was eine wichtige Stütze für psychisch kranke Menschen sein kann. Wer arbeitet, erlebt sich als nützlich und wertvoll, und Arbeit verhindert, dass sich Menschen zu sehr zurückziehen und sozial isolieren. Am Arbeitsplatz auftretende Belastungen und Anforderungen können dann in der Psychotherapie begleitend thematisiert und bearbeitet werden. Dies kann zu Erfolgserlebnissen führen und das Selbstwertgefühl stärken.
„Eine Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit sollte ausschließlich im Konsens zwischen Behandler und Patient erfolgen, freiwillig und ohne Druck“, fordert Munz. Um eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen zu vermeiden, sollte spätestens mit der elektronischen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eine Anonymisierung des Behandlers erfolgen, sodass nicht zu erkennen ist, wenn z. B. ein Psychiater oder künftig ein Psychotherapeut krankgeschrieben hat.
Psychotherapeuten können mit am besten beurteilen, ob ein Mensch psychisch krank ist und inwieweit er noch arbeiten kann oder sollte. Bis heute können Patienten jedoch nicht auf die Expertise von Psychotherapeuten bei Krankschreibungen zurückgreifen. Psychotherapeuten haben bisher nicht die Befugnis, einem Patienten seine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Dies ist bisher ausschließlich Ärzten vorbehalten. Die BPtK fordert deshalb mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, auch Psychotherapeuten die Befugnis zu geben, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke hat dem Radiosender SWR 1 ein Interview zu diesem Thema gegeben. Weitere Infos und den Link zum Interview finden Sie hier.
20.09.2018