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Bewilligung von Psychotherapie per Kostenerstattung hat sich deutlich verschlechtert

Die Bewilligung von Kostenerstattung für Psychotherapie durch die Krankenkassen hat sich im letzten halben Jahr bei 86% der Praxen in Rheinland-Pfalz verschlechtert bzw. deutlich verschlechtert. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage, die die LPK RLP vom 6.2.-26.2.2018 unter den betroffenen Mitgliedern durchgeführt hat.
Nur 14% der TeilnehmerInnen gaben an, die Bewilligung von Kostenerstattung durch die Krankenkasse sei in den letzten sechs Monaten unverändert geblieben. Bei 26% hat sich die Bewilligung verschlechtert und bei 61% sogar deutlich verschlechtert. Beantragte Stundenkontingente wurden bei 65% der Teilnehmer in den letzten sechs Monaten häufiger gekürzt als vorher und die Bearbeitungsdauer der Anträge hat sich bei 51% verlängert. Insgesamt macht die Umfrage also deutlich, dass sich die Situation für PsychotherapeutInnen und PatientInnen, die auf die Kostenerstattung angewiesen sind, durch die seit 1. April 2017 gültige Psychotherapie-Richtlinie deutlich verschlechtert hat. Die Einführung der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Terminservicestellen dient offenbar vielen Krankenkassen als Argument für die Ablehnung der Anträge auf Kostenerstattung. 44% der TeilnehmerInnen gaben in der Umfrage an, die Kassen begründeten ihre Ablehnung mit dem Hinweis, PatientInnen sollen sich an die Terminservicestellen wenden bzw. zunächst eine Psychotherapeutische Sprechstunde in einer Kassenpraxis wahrnehmen (8%). 17% der TeilnehmerInnen wurde als Begründung mitgeteilt, es gäbe genug Kassenpraxen und 15% schrieben, Anträge würden mit der Behauptung abgelehnt, es gäbe seit dem 1.4.2017 keine Kostenerstattung mehr.
Der Kommentarspalte der Umfrage ist zu entnehmen, dass manche TeilnehmerInnen sogar erlebten, dass Krankenkassen den PatientInnen den Eindruck vermitteln, dass PsychotherapeutInnen Fehlauskünfte gäben, wenn sie auf die Möglichkeit der Kostenerstattung hinwiesen. Das Kostenerstattungsverfahren wird als „sehr mühselig, aufwendig und demotivierend“ empfunden, einige Umfragen-TeilnehmerInnen haben bereits resigniert und nehmen keine KassenpatientInnen mehr an, „weil es seit der Reform für Patient und Behandler eine unzumutbare psychische Belastung darstellt, um die Zusage zu kämpfen und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu  verlieren“, wie ein(e) TeilnehmerIn schreibt.  Besonders bedauert wird die hohe Belastung, die der Kampf um Kostenerstattung für die PatientInnen mit sich bringt: Diese würden „wie ein Spielball hin und her gereicht“ und seien in einer „Endlosschleife“ zwischen Terminservicestellen und Sprechstunde gefangen.

In Rheinland-Pfalz gibt es 310 Privatpraxen für Psychotherapie, von denen allerdings nicht bekannt ist, in wie vielen per Kostenerstattung gearbeitet wird. An der Umfrage nahmen 68 Personen teil, unter ihnen 73% Psychologische Psychotherapeuten (PP), 18% Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) und jeweils 4% doppelapprobiert bzw. PP mit Zusatzqualifikation KJP. Die große Mehrheit der TeilnehmerInnen sind VerhaltenstherapeutInnen (76%), 20% sind tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapeutInnen und 4,5% PsychoanalytikerInnen. Die meisten der teilnehmenden Praxen finanzieren sich zu etwa gleichen Teilen über die Kostenerstattung und über privat versicherte PatientInnen.
Am 8. März 2018 hat die LPK RLP einen Runden Tisch zum Thema "Quo vadis Privatpraxis? - Austausch über die Zukunft der Kostenerstattung" veranstaltet. Rund 40 Teilnehmer waren gekommen, um über die schwierige Situation zu sprechen, in der sich die Kostenerstattung momentan befindet und um ihre Erfahrungen mit den Krankenkassen auszutauschen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

28.02.2018
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