Abschiebung psychisch kranker Flüchtlinge soll erleichtert werden
(BPtK) Flüchtlingen soll es weiter schwerer gemacht werden, selbst bei schweren psychischen Erkrankungen den Schutz vor Abschiebungen zu bekommen, den sie benötigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert deshalb scharf die weiteren Erleichterungen „zur besseren Durchsetzung der Ausreise“, die die Bundesregierung mit dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ heute in den Bundestag einbringt.
„Schwer erkrankte Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Ob eine Depression, Psychose oder posttraumatische Belastungsstörung so schwerwiegend ist, dass ein Flüchtling nicht abgeschoben werden darf, können Psychotherapeuten selbstverständlich beurteilen. Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, warum Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht zu den Gutachtern gehören sollen, die überprüfen können, ob ein Flüchtling aus gesundheitlichen Gründen abgeschoben werden kann.“ Die BPtK fordert daher, Psychotherapeuten ausdrücklich zu Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen.
Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung besteht, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen, Psychosen und posttraumatische Belastungsstörungen. Bei diesen Erkrankungen können Patienten in erheblichem Maße suizidgefährdet sein und benötigen dann eine unmittelbare Behandlung. Die „Stellungnahmen zur Feststellung psychischer Erkrankungen“, bei denen eine Abschiebung nicht möglich ist, werden bisher in der Regel von approbierten Psychotherapeuten verfasst. In Zukunft sollen nur noch Ärzte Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeben dürfen. Dafür müssen sie keine Fachärzte für psychische Erkrankungen wie Psychiater oder Psychosomatiker, sondern können beispielsweise auch Orthopäden sein.
Bereits jetzt ist es für viele Flüchtlinge kaum möglich, die massiven gesundheitlichen Auswirkungen von Krieg, Folter und anderen Formen schwerer Gewalt im Asylverfahren geltend zu machen. „Statt psychisch kranke Flüchtlinge zu schützen und zu behandeln, werden ihnen mit dem Gesetz noch mehr Hürden in den Weg gelegt“, sagt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Approbierte Psychotherapeuten von der Begutachtung psychischer Erkrankungen auszuschließen, kann nur einem Ziel dienen, nämlich psychisch kranken Flüchtlingen zu schaden.“
Gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) eine umfassende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen verfasst.
„Schwer erkrankte Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Ob eine Depression, Psychose oder posttraumatische Belastungsstörung so schwerwiegend ist, dass ein Flüchtling nicht abgeschoben werden darf, können Psychotherapeuten selbstverständlich beurteilen. Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, warum Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht zu den Gutachtern gehören sollen, die überprüfen können, ob ein Flüchtling aus gesundheitlichen Gründen abgeschoben werden kann.“ Die BPtK fordert daher, Psychotherapeuten ausdrücklich zu Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen.
Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung besteht, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen, Psychosen und posttraumatische Belastungsstörungen. Bei diesen Erkrankungen können Patienten in erheblichem Maße suizidgefährdet sein und benötigen dann eine unmittelbare Behandlung. Die „Stellungnahmen zur Feststellung psychischer Erkrankungen“, bei denen eine Abschiebung nicht möglich ist, werden bisher in der Regel von approbierten Psychotherapeuten verfasst. In Zukunft sollen nur noch Ärzte Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeben dürfen. Dafür müssen sie keine Fachärzte für psychische Erkrankungen wie Psychiater oder Psychosomatiker, sondern können beispielsweise auch Orthopäden sein.
Bereits jetzt ist es für viele Flüchtlinge kaum möglich, die massiven gesundheitlichen Auswirkungen von Krieg, Folter und anderen Formen schwerer Gewalt im Asylverfahren geltend zu machen. „Statt psychisch kranke Flüchtlinge zu schützen und zu behandeln, werden ihnen mit dem Gesetz noch mehr Hürden in den Weg gelegt“, sagt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Approbierte Psychotherapeuten von der Begutachtung psychischer Erkrankungen auszuschließen, kann nur einem Ziel dienen, nämlich psychisch kranken Flüchtlingen zu schaden.“
Gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) eine umfassende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen verfasst.
16.05.2019