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Sachverständige und Gutachter*innen

Hier finden Sie eine Auflistung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Weiterbildung von der Kammer als Sachverständige anerkannt wurden und beispielsweise für Behörden, Gerichte und andere Institutionen tätig werden können.

Approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verfügen über ein Master- oder Diplom-Abschluss im Fach Psychologie und zusätzlich über eine 3-5-jährige psychotherapeutische Ausbildung, in welcher umfassende Kenntnisse zur Diagnose, zum Verlauf und zur Behandlung psychischer Störungen sowie die Fachkunde in einem spezifischen Therapieverfahren erworben werden. Darüber hinaus haben die hier aufgeführten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz anerkannte Weiterbildung zur gutachterlichen Tätigkeit für die jeweiligen Fachbereiche absolviert. Es ist das ausdrückliche Ziel der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, durch die Prüfung und Anerkennung von Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugten und AbsolventInnen der Weiterbildung eine hohe Qualität gutachterlicher Tätigkeit zu gewährleisten.

Durch ihre in langjähriger beruflicher Erfahrung und spezifischer Weiterbildung erworbene Sachkenntnis können Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten daher die jeweiligen Auftraggeber als Sachverständige bei einer fachlich fundierten Entscheidungsfindung kompetent unterstützen.

Alle Kammermitglieder, die die Zusatzbezeichnung im Bereich "Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie" erfolgreich durchlaufen haben, finden Sie hier. Bitte klicken Sie auf die gesuchte Spezialisierung, um die Kontaktdaten sehen zu können:

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