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Verfahren der Richtlinienpsychotherapie

Viele Wege, eine psychotherapeutische Behandlung durchzuführen, haben sich als ausgesprochen wirksam erwiesen. Dennoch ist die Evidenz nicht für alle gleichermaßen gegeben und auch die Bezahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einheitlich geregelt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Richtlinien-Psychotherapie. Zurzeit umfasst dies die unten gelisteten Psychotherapie-Verfahren (geordnet nach der Häufigkeit ihrer Verbreitung).

Zu einer Erläuterung der einzelnen Verfahren gelangen Sie durch Anklicken der grauen Balken.

 

Eine knappe Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die verschiedenen Therapieformen und Settings finden Sie hier.

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